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Wichtige Infos für alle Betriebe zum Arbeitsschutzkontrollgesetz!
Einführung einer Mindestbesichtigungsquote, die ab 2026 für alle Betriebe verbindlich wird:
Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Deutschland. Ein Kernstück dieser legislativen Veränderung ist die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent, die ab 2026 für alle Betriebe verbindlich wird. Dieser Ansatz verpflichtet staatliche Aufsichtsbehörden dazu, mindestens fünf Prozent der im Land registrierten Betriebe pro Kalenderjahr zu besichtigen und zu überwachen.
Diese Regelung zielt darauf ab, dem bemerkbaren Rückgang der Betriebsbesichtigungen entgegenzuwirken, der in den vergangenen Jahren vor allem aufgrund sinkender Personalressourcen der Länder zu verzeichnen war. Die Mindestbesichtigungsquote ist ein entscheidender Schritt, um die Kontrolldichte im Arbeitsschutz zu erhöhen und eine deutliche Verbesserung der Betriebsbesichtigungen zu erreichen. Sie steht im Einklang mit der „Vision Zero“, die das Ziel verfolgt, schwere und tödliche Arbeitsunfälle vollständig zu eliminieren.
Die Überwachung und Einhaltung dieser Quote wird durch die Einrichtung einer speziellen Bundesfachstelle bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt. Dies gewährleistet ein kontinuierliches Monitoring und eine statistische Auswertung der Aktivitäten der Arbeitsschutzaufsicht.
Zur Einordnung:
Gemäß Zwischenbericht der Kontrolldichte der Länder wurden im Jahr 2022 in Baden-Württemberg von 284.721 Betrieben nur 807 kontrolliert. Dies entspricht einer Quote von nur 0,28 %. Auf dieser Basis müsste die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Betriebsprüfung bis 2026 grob um den Faktor 19x steigen.
Die Umsetzbarkeit wird sich zeigen. Fakt ist: Eine Überprüfung der Betriebe wird in den kommenden Jahren definitiv deutlich wahrscheinlicher eintreten als in den vorherigen Jahren.
Nähere Infos sowie die Quellenangaben zum Arbeitsschutzgesetz sind hier zu finden: https://forum.dguv.de/ausgabe/4-2021/artikel/neues-arbeitsschutzkontrollgesetz-fuer-mehr-sicherheit-und-gesundheit-am-arbeitsplatz
Den Zwischenbericht mit den Statistiken finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/zwischenbericht-kontrolldichte-laender-mindestbesichtigungsquote.html
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