Als Arbeitsmedizinerin ist es meine Aufgabe, werdende Mütter während ihrer Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt zu unterstützen und zu beraten. Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz von schwangeren Frauen und Müttern am Arbeitsplatz. Es legt unter anderem fest, welche Arbeitsbedingungen für Schwangere nicht zumutbar sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre Gesundheit und die des ungeborenen Kindes zu gewährleisten.
Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber „für jede Tätigkeit die Gefährdungen (Art, Ausmaß, Dauer) beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Selbst wenn derzeit in dieser Tätigkeit keine Frau beschäftigt ist.
Ich unterstütze bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihre Arbeitsplätze.
Zudem stehe ich dem Arbeitgeber bei Fragen zur Verfügung und unterstütze bei der Planung und Organisation der Arbeit von schwangeren Mitabeiterinnen.
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